Datentransferfolgenabschätzung


Anfang Juni 2021 hat die Europäische Kommission neue Standarddatenschutzklauseln veröffentlicht.

In der (neuen) Klausel 14 "Lokale Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten, die sich auf die Einhaltung der Klauseln auswirken" der Anfang Juni 2021 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Standarddatenschutzklauseln gibt es Anweisungen, welche vor Unterzeichnung und vor dem Datentransfer beachtet werden müssen.

Es handelt sich hierbei um eine Folgenabschätzung vor dem eigentlichen Datentransfer. Einen offiziellen Begriff gibt es hierfür nicht. Umgangssprachlich hat sich aber der Begriff Datentransferfolgenabschätzung (kurz DTFA) etabliert, im englischen Sprachgebrauch würd häufig „DTIA“ (Data Transfer Impact Assessment) bzw. „TIA“ (Transfer Impact Assessment) verwendet.