BDSG / Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Landesdatenschutzgesetzen in Deutschland den Umgang mit personenbezogenen Daten und dient als Ergänzung zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wo diese entsprechende nationale Regelungen erfordert oder ermöglicht.
Das BDSG besteht aus den folgenden vier Teilen:
- Gemeinsame Bestimmungen
- Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
- Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
- Besondere Bestimmungen für Verarbeitungen im Rahmen von nicht in die Anwendungsbereiche der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie (EU) 2016/680 fallenden Tätigkeiten