Sind "Cookiebanner" (sic!) jetzt wirklich zwingend erforderlich?
Kann man überhaupt noch sinnvolles Internetmarketing betreiben?
Kurze Antwort: Ja.
Wie? Längere Antwort 👇
Sind "Cookiebanner" (sic!) jetzt wirklich zwingend erforderlich?
Kann man überhaupt noch sinnvolles Internetmarketing betreiben?
Kurze Antwort: Ja.
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Durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und insbesondere das seit dem 01.12.2021 geltende "Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (TTDSG) gibt es Regelungen, die auch bei Nutzung einer Internetseite zu beachten sind.
Der Einsatz von Cookies, die Analyse des Nutzungsverhaltens (z.B. mit Google Analytics), die Gestaltung von Fanpages und die Nutzung verschiedenster Portale werfen immer neue Fragen und Probleme auf. Dabei gilt das Grundprinzip, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten wie z. B. IP-Adresse oder Digital Fingerprint immer einer Rechtsgrundlage bedarf.
Dies bedeutet nicht, dass immer eine Einwilligung erforderlich ist.
Aber auch das berechtigte Interesse kann nicht beliebig herangezogen werden. Wir beleuchten dieses Thema praxisnah und geben konkrete Hinweise und Tipps für die Umsetzung.
Mögliche Gliederung und Inhalte
Beispiel einer datenschutzkonformen Auswertung von Kampagnen, Zielen und SEO-Maßnahmen.