Zur Problematik Abmahnung Google Fonts .. und Abmahnung Google Analytics und überhaupt…

Abmahnungen wegen Google Fonts erhalten? Das ist jetzt, und eigentlich schon vorher, zu tun.

Eine Checkliste:

Zur Problematik Google Fonts .. und Google Analytics und überhaupt…

Google Fonts ist ein kosten- und lizenzfreies Schriftartenverzeichnis, das für jeden nutzbar ist und häufig automatisch über PlugIns nachgeladen wird. Bei Besuch der Webseite wird die Schrift einfach vom Google-Server geladen. Gleichzeitig wird u.a. die IP-Adresse, ein digital Fingerprint und die Seiten-URL des Users an Google übermittelt. Die Funktionsweise von Alternativangeboten wie Adobe Fonts oder MyFonts ist vergleichbar, ebenso bei allen externen Einbindungen.

Unter Berücksichtigung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des LG München I, Urteil vom 20.01.2022 - 3 O 17493/20, welches die Feststellung getroffen hatte, dass die Nutzung von Google Fonts ohne Einwilligung des Betroffenen einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, gibt es nun vermehrt zahlreiche Abmahnungen oder „Hinweise“ mit Zahlungsaufforderung.

 

🔴 Abmahnung erhalten? Und nun?

Es gibt verschiedene Kanzleien, die sich auf diese Abmahnungen spezialisiert haben.
Hier gibt es hierzu weitere Informationen:

 

⚠️ Jetzt (im Voraus) handeln

Unabhängig davon ist der richtigerweise angemahnte Datenschutzverstoß zu beseitigen.
Das sollte in jedem Fall zeitnah und auch unabhängig von einer noch nicht erhaltenen Abmahnung erfolgen.

Zur Umsetzung mit Einwilligungsbannern:
Wenn man einen Einwilligungsbanner (es geht nicht nur um Cookies) einsetzen möchte, muss dieser neben der richtigen technischen Umsetzung (Cookies/Funktionen werden erst nach der Einwilligung geladen) auch inhaltlich als Einwilligung umgesetzt werden.

Dazu gehört (Checkliste Einwilligungs"Cookie"Banner):

  • Angaben über die verantwortliche Stelle
  • Ausreichende und transparente Informationen über den jeweiligen konkreten Verarbeitungszweck
  • Ausreichende und transparente Information über Datenweitergaben an andere Unternehmen
  • Ausreichende und transparente Information bei einer Datenweitergaben in unsichere Drittländer
  • Keine Angabe von „essenziellen“ Cookies/Funktionen, die meist zudem nicht abwählbar sind
  • Einfach und klar formulierte „Alles ablehnen“ Funktion
  • Einfache und leicht zu findende Widerruffunktion
  • Kein verdecken von Impressum und Datenschutzerklärung (dort sollte der Banner ausgeblendet sein)

 

Dann muss in der Regel auch die Datenschutzerklärung angepasst werden. Die Verarbeitung erfolgt dann ja in der Regel auf Grund der Einwilligung und es muss die Möglichkeit zum Widerruf geben.,

 

✅ Tipp/Empfehlung: Kein Banner!

Einfach auf den Einwilligungsbanner verzichten (dieser ist nicht zwingend erforderlich).

So lassen sich Fonts lokal einbinden, Tracking ohne Cookies und externe Scripte umsetzen und auch Videos problemlos lokal in die Seite einbauen.
Infos dazu bspw. hier: https://www.werning.com/artikel/abmahnung-wegen-google-fonts-erhalten/

👉👉 Praxistipp: Weitere ausführliche Infos und Lösungen hier in einem 45-minütigem Video:
https://www.werning.com/beratungen/datenschutzkonformes-internetmarketing/

Auch hier gilt es dann die Datenschutzerklärung zu prüfen / anzupassen.
Insbesondere wenn die Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen erfolgt (und erfolgen darf) sind diese entsprechend zu benennen und eine evtl. Widerspruchslösung ist umzusetzen.

 

🔎 So kann man selbst prüfen ob Cookies und Drittdienste ohne Einwilligung aktiv sind:

https://webbkoll.dataskydd.net/de

Hier kann jede Seitenadresse eingegeben werden. Der Dienst scannt die Seite und zeigt ob Cookie und externe Scripte gesetzt werden. Das ist dann nicht per se illegal. Aber es sind Cookies/Scripte die ohne Einwilligung geladen werden und wo dann eben entsprechende Rechtsgrundlagen bestehen müssen.

 

💶 Und wer zahlt die ganzen Änderungen?

Also, schon lange sind die Einbindungen externer Scripte nicht mehr notwendig. Nicht der Datenschutz verursacht hier Kosten sondern fehlerhafte Umsetzungen.
Dazu auch hier meine ausführliche Meinung:  https://www.werning.com/artikel/das-onlinemarketing-geht-kaputt-schuld-ist-nicht-der-datenschutz-sondern-unfaehige-onlineagenturen-ein-rant/

Insofern sollte hier mit der ausführenden Agentur gesprochen und geprüft werden ob nicht gar ein Sachmangel an dem Werk der Internetseite vorliegt und eine kostenlose Nachbesserung geboten ist.

Vielleicht, wenn es denn schon zu einer Abmahnung gekommen ist, sogar eine Beteiligung an den Kosten. 
Auch für Agenturen mag es ratsam sein, proaktiv eventuelle Anpassungen auf Kundenseiten zu prüfen und vorzuschlagen.