Wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Kugelmann (LfDI) mitteilt, wird nun aktiv gegen Seitenbetreiber vorgegangen, welche Google Analytics oder Google Remarketing o.ä. ohne Einwilligung einsetzen.
Für die Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit wird es Zeit. Besser wäre aber ein klares Statement. Eine klare Frist von bspw. 2 Monaten und dann ein umfassendes durchgreifen und kein Rauspicken.
Aber letztlich hatten die Seitenbetreiber jahrelang Zeit die Seiten auf datenschutzkonformes Tracking umzustellen.
In seinem aktuellen Newsletter v. 21.02.2020 steht:
"Der LfDI hat in einer Reihe von Verfahren eine Anweisung an Webseitenbetreiber erlassen. Hierin wird gefordert, die Webseite so umzustellen, dass die Übermittlung von Nutzungsdaten an andere Anbieter nur aufgrund informierter und ausdrücklicher Einwilligung der Webseitennutzer durchgeführt wird. Insbesondere geht es hier um die Nutzung der Dienste von Google Analytics und Google Remarketing."
Und es gibt wohl auch die ersten Gerichtsverfahren:
"In einem ersten Gerichtsverfahren zu einer solchen Anweisung hat der Webseitenbetreiber nunmehr auf die Nutzung von Google Analytics verzichtet. Das VG Mainz hat die Anwendbarkeit von Art. 6 DS-GVO auf diese Fallkonstellation bestätigt und die Ausführungen zum überwiegenden Interesse der Nutzer als „grundsätzlich überzeugend“ gewürdigt. Weitere Verfahren zu diesem Thema sind anhängig."
https://www.datenschutz.rlp.de/de/newsletter/lfdi-newsletter-nr-1-2020/
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