Prüfung von externen Scripten auf Internetseiten

Derzeit kommt es immer wieder zu Diskussionen, welche externen Scripte auf welcher Internetseite unter welchen Voraussetzungen eingebunden werden dürfen.

Prüfung externer Skripte Internetseite werning.com

Derzeit kommt es immer wieder zu Diskussionen, welche externen Scripte auf welcher Internetseite unter welchen Voraussetzungen eingebunden werden dürfen.

Häufig ist es schwierig zu vermitteln, dass es sich bei der Einbindung externer Dateien (Scripte, Bilder etc.) um eine Datenverarbeitung und in der Regel auch um eine Übermittlung von Daten handelt. Es wird aber bei der Einbindung externer Daten mindestens immer die IP-Adresse und häufig auch der digitale Fingerprint sowie die URL übertragen. Bei Scripten zum Teil noch weitere Informationen.

Um zu beurteilen, ob und wie eine Einbindung datenschutzkonform möglich ist, benötigt der/die Datenschutzbeauftragte weitere Informationen. Mit nachfolgender Abfrage (s. Mustervorlage) soll dies erleichtert werden.
Im Prinzip ist durch die Verantwortlichen (Programmierer, Marketingabteilung, Agentur etc.) je Script eine solche Abfrage auszufüllen und zu begründen. Wenn jedoch dieser eigentlich überschaubare Aufwand gescheut wird, sollte sich erst recht die Frage nach der unbedingten Erforderlichkeit gestellt werden.

Die Vorlage kann frei verwendet und angepasst werden. Rückmeldungen dazu sind willkommen. Zukünftig stellen wir auch ausgefüllte Versionen zu bestimmten Scripten zur Verfügung. Freuen uns über Zusendungen.

MA_Prozess_Prüfung_der_Einbindung_externer_Scripte_und_PlugIns_2019-11-07.pdf
MA_IT_Muster_Dokumentation_der_Abwägung_berechtigtes_Interesse-Art6_f_2019-10-17.pdf

Nutzungsbedingungen der Vorlage:
Urheber ist Thomas Werning. Die Vorlage kann kostenlos verwendet werden. Auch Änderungen sind erlaubt, Hinweise und Vorschläge ausdrücklich erwünscht. Auch die Fußzeile kann verändert oder entfernt werden (Urheberhinweis).
Ausdrücklich nicht erlaubt ist jedoch die gewerbliche Nutzung insofern, dass die Vorlage ohne meine Genehmigung als Vorlage für gewerbliche Zwecke in Online- oder Printmedien vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht wird.


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